Was bedeutet das?
Die EGK hat als erste Krankenkasse zugesichert die Methode Sport- und Bewegungstherapie SVGS zu unterstützen und das EMR hat in einem zweiten Schritt die Methode anerkannt und aufgenommen. EGK-Zusatzversicherte können also zukünftig die bezogenen Leistungen der Sport- und Bewegungstherapie SVGS bei der Krankenkasse einreichen.
Der SVGS steht nun mit weiteren Krankenkassen im Gespräch.
Können über diese Methode präventive und therapeutische Interventionen abgerechnet werden?
Der Fokus liegt klar auf der Therapie und therapeutische Interventionen können im 5’-Takt abgerechnet werden.
Ist nun jede:r automatisch als Sport- und Bewegungstherapeut:in SVGS anerkannt?
Nein. Ein geschütztes Berufszertifikat bedingt auch ein Erfüllen von Standardbedingungen. 2021 wurde das Weiterbildungsprogramm vom SVGS und die Reglemente für die Durchführung als CAS an der Universität Bern überarbeitet. Dies gilt als Standard des SVGS-Zertifikats für die Sport- und Bewegungstherapie. Direkt anerkannt sind somit ausschliesslich diejenigen, welche ein SVGS-Zertifikat nach 2021 erhalten haben. Sie können ihre Unterlagen und ihr SVGS-Zertifikat direkt beim EMR einreichen für die Anerkennung.
Wie kann ich ein älteres SVGS-Zertifikat auf den neusten Qualitäts-Standard bringen und warum ist dies zwingend notwendig?
Wenn jemand bereits ein SVGS-Zertifikat besitzt, dieses aber schon älter ist als 2021, muss hinsichtlich der Qualitätssicherung noch nachgebessert werden. Einige Lerninhalte waren vor der Überarbeitung des Weiterbildungsprogramms noch nicht im CAS-Curriculum enthalten, wie beispielsweise Ethik, Gesprächsführung und Coaching. Zudem haben Patientenedukation und Gesundheitskompetenz in der heutigen Zeit mit den WZW-Kriterien einen anderen Stellenwert bekommen als früher. Unabhängig der Berufserfahrung müssen einzelne Fortbildungen nachgeholt werden, damit alle SVGS-Zertifikate den gleichen Standard erfüllen. Wer was nachzuholen hat, um ein aktuelles Zertifikat zu erhalten, wird über das Äquivalenzverfahren geprüft.
Kann ich diejenigen Fortbildungen, die ich für die Erfüllung der Standardbedingungen nachholen muss, auch zur Erfüllung der Fortbildungspflicht anrechnen?
Ja, das kannst du. Die Fortbildungspflicht beinhaltet jährlich zwei Fortbildungstage. Du kannst die zwei Fortbildungstage so wählen, dass sie dem Erfüllen der Standardbedingungen dienen. Allerdings weisst du erst nach Beantragung vom Äquivalenzverfahren und der ersten Dossier-Prüfung, was das für Fortbildungen sind.
Ab wann kann ich frühestens das Zertifikat bzw. das Äquivalenzverfahren beantragen?
Alle Formulare, Wegleitungen und weiteren Bedingungen, die erfüllt sein müssen, finden sich ab 01.01.2024 auf unserer Website. Die ersten Dossiers nehmen wir schriftlich mit allen auf der Website beschriebenen Zusatzunterlagen ebenfalls ab 01.01.2024 entgegen.
Wo stelle ich meine Fragen, wenn ich auf der Website keine Antworten finde?
Die Fragen können per
E-Mail gestellt werden. Sie werden gesammelt und sowohl über den nächsten Newsletter beantwortet wie auch alle zwei Wochen auf der Website aktualisiert. Individuelle Fragen zu persönlichen Voraussetzungen werden ausschliesslich über das Äquivalenzverfahren geklärt.