Hallo und guten Tag

31.10.2023

"Erfolg ist die Summe kleiner Schritte, die tagein, tagaus wiederholt werden." (Collier)

Wir können einen weiteren Zwischenerfolg feiern! Der lange Atem bewährt sich: Ab 2024 gibt es die EMR-anerkannte Methode Sport- und Bewegungstherapie SVGS. Das EMR-Interview von Ingrid Bise zum Berufsbild der Sport- und Bewegungstherapie könnt ihr auf Deutsch und Französisch nachlesen. Doch es geht weiter und es gibt noch viel zu tun: Eure Mitgliedschaft ist dafür eine wertvolle Unterstützung! Bitte werbt bei Kolleginnen und Kollegen für eine Mitgliedschaft beim SVGS.

Weitere Informationen finden sich in der Sparte Berufspolitik.

Es grüsst und freut sich mit euch der SVGS


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Berufspolitik
EMR-Methodenanerkennung ab 01.01.2024

Was bedeutet das?
Die EGK hat als erste Krankenkasse zugesichert die Methode Sport- und Bewegungstherapie SVGS zu unterstützen und das EMR hat in einem zweiten Schritt die Methode anerkannt und aufgenommen. EGK-Zusatzversicherte können also zukünftig die bezogenen Leistungen der Sport- und Bewegungstherapie SVGS bei der Krankenkasse einreichen.
Der SVGS steht nun mit weiteren Krankenkassen im Gespräch.
Können über diese Methode präventive und therapeutische Interventionen abgerechnet werden?
Der Fokus liegt klar auf der Therapie und therapeutische Interventionen können im  5’-Takt abgerechnet werden.
Ist nun jede:r automatisch als Sport- und Bewegungstherapeut:in SVGS anerkannt?
Nein. Ein geschütztes Berufszertifikat bedingt auch ein Erfüllen von Standardbedingungen. 2021 wurde das Weiterbildungsprogramm vom SVGS und die Reglemente für die Durchführung als CAS an der Universität Bern überarbeitet. Dies gilt als Standard des SVGS-Zertifikats für die Sport- und Bewegungstherapie. Direkt anerkannt sind somit ausschliesslich diejenigen, welche ein SVGS-Zertifikat nach 2021 erhalten haben. Sie können ihre Unterlagen und ihr SVGS-Zertifikat direkt beim EMR einreichen für die Anerkennung.
Wie kann ich ein älteres SVGS-Zertifikat auf den neusten Qualitäts-Standard bringen und warum ist dies zwingend notwendig?
Wenn jemand bereits ein SVGS-Zertifikat besitzt, dieses aber schon älter ist als 2021, muss hinsichtlich der Qualitätssicherung noch nachgebessert werden. Einige Lerninhalte waren vor der Überarbeitung des Weiterbildungsprogramms noch nicht im CAS-Curriculum enthalten, wie beispielsweise Ethik, Gesprächsführung und Coaching. Zudem haben Patientenedukation und Gesundheitskompetenz in der heutigen Zeit mit den WZW-Kriterien einen anderen Stellenwert bekommen als früher. Unabhängig der Berufserfahrung müssen einzelne Fortbildungen nachgeholt werden, damit alle SVGS-Zertifikate den gleichen Standard erfüllen. Wer was nachzuholen hat, um ein aktuelles Zertifikat zu erhalten, wird über das Äquivalenzverfahren geprüft.
Kann ich diejenigen Fortbildungen, die ich für die Erfüllung der Standardbedingungen nachholen muss, auch zur Erfüllung der Fortbildungspflicht anrechnen?
Ja, das kannst du. Die Fortbildungspflicht beinhaltet jährlich zwei Fortbildungstage. Du kannst die zwei Fortbildungstage so wählen, dass sie dem Erfüllen der Standardbedingungen dienen. Allerdings weisst du erst nach Beantragung vom Äquivalenzverfahren und der ersten Dossier-Prüfung, was das für Fortbildungen sind.
Ab wann kann ich frühestens das Zertifikat bzw. das Äquivalenzverfahren beantragen?
Alle Formulare, Wegleitungen und weiteren Bedingungen, die erfüllt sein müssen, finden sich ab 01.01.2024 auf unserer Website. Die ersten Dossiers nehmen wir schriftlich mit allen auf der Website beschriebenen Zusatzunterlagen ebenfalls ab 01.01.2024 entgegen.
Wo stelle ich meine Fragen, wenn ich auf der Website keine Antworten finde?
Die Fragen können per E-Mail gestellt werden. Sie werden gesammelt und sowohl über den nächsten Newsletter beantwortet wie auch alle zwei Wochen  auf der Website aktualisiert. Individuelle Fragen zu persönlichen Voraussetzungen werden ausschliesslich über das Äquivalenzverfahren geklärt.


Wissenschaftlich Fundiertes
BAG-Grundlagendokument: Operationalisierung der Kriterien «Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit» (gültig ab 01.09.2022)

Sobald über die Krankenkassen abgerechnet werden kann, sind die WZW-Kriterien unumgänglich. Wir haben für euch die drei Kriterien für einen Kurzüberblick in der Bewertungsreihenfolge zusammengefasst. Für einen ausführlichen Einblick findet sich das gesamte BAG-Grundlagendokument auf unserer Website unter der Rubrik Sporttherapie und Wissenschaft.
 

Wirksamkeit
Eine Leistung ist wirksam, wenn:

  • sie objektiv geeignet ist, auf die angestrebten diagnostischen, therapeutischen, pflegerischen oder präventiven Ziele hinzuwirken
  • ein günstiges Verhältnis von Nutzen und Schaden im Vergleich zu alternativen Leistungen nach wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen ist
  • die Übertragbarkeit der Studienresultate auf die schweizerische klinische Praxis angenommen werden kann.

Zweckmässigkeit
Eine Leistung ist zweckmässig, wenn:

  • sie im Vergleich zu alternativen Verfahren für die Patientenversorgung relevant und geeignet ist
  • sie mit den rechtlichen Bedingungen, den ethischen und sozialen Aspekten oder Werten vereinbar ist
  • die Qualität sowie die angemessene Anwendung in der Praxis gewährleistet sind.

Wirtschaftlichkeit
Eine Leistung ist wirtschaftlich, wenn:

  • deren Tarife und Preise nachvollziehbar bemessen sind
  • sie im Vergleich zu den alternativen Verfahren ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis bezogen auf die direkten Gesundheitskosten aufweist
  • den Mehrkosten ein entsprechender Mehrnutzen gegenübersteht
  • die Kostenauswirkungen auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung tragbar sind

Zur Rubrik Wissenschaft


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