Bewegung und körperliche Aktivität stellen eine wichtige Komponente in der stationären, teilstationären und ambulanten Behandlung von Psychosen dar. Bewegung und Aktivität helfen dabei, das körperliche und psychische Befinden zu stärken und zu fördern.
Die Fortbildung vermittelt bewegungs- und sporttherapeutische Interventionen bei Menschen mit Psychosen, schizophrenen Erkrankungsformen und in der Forensik, im Gruppen- und Einzelsetting, in Theorie und Praxis.
Die Fortbildung vermittelt bewegungs- und sporttherapeutische Interventionen bei Menschen mit Psychosen, schizophrenen Erkrankungsformen und in der Forensik, im Gruppen- und Einzelsetting, in Theorie und Praxis.
Kursinhalte
- Forensische Psychiatrie
- Psychopathologien bei o. g. Erkrankungen
- Abgrenzung zur Psychosomatik und Neurologie
- Pharmakotherapie
- Krisenintervention
- Therapeutische Verträge und Suizid
- Möglichkeiten und Grenzen der Sport-, Bewegungs- und Körpertherapie in der Psychiatrie
- Trainingslehre in der Psychiatrie
- Selbsterfahrung zu therapeutischer Beziehung und deren Grenzen
Zielpublikum
- Bewegungs- und Sportwissenschaftler:innen
- Physio- und Sporttherapeut:innen
- Sport- und Gymnastiklehrer:innen
Voraussetzungen
- BSc Sport- und Bewegungswissenschaftler:innen
- BSc Gesundheitswissenschaftler:innen
- Sportlehrpersonen FH
Kursdaten
28.-29. März 2025, 2 Tage Präsenz und ein Tag online selbständig
Anmeldeschluss
13. Februar 2025
Kursort
UPD Bern
Kurskosten
CHF 890 für Mitglieder/CHF 960 für Nichtmitglieder
Kursleitung
SVGS - Alice Kühne
Min. Teilnehmende
12
Max. Teilnehmende
20
Zertifizierender Kurs
ja
Disclaimer
Mit der Anmeldung zu einem Kurs erklären Sie sich einverstanden mit den Anmeldebedingungen des SVGS:
Abmeldungen bis 60 Tage vor Kurs- oder Studienbeginn sind ohne Kostenfolge möglich.
Bei Abmeldungen weniger als 60 Tage vor Kurs- oder Studienbeginn werden 50%, bei weniger als 30 Tage vor Kursbeginn werden 75% der gesamten Kurskosten in Rechnung gestellt. Wird mindestens 7 Tage vor Kurs- oder Studienbeginn ein/e geeignete/r Ersatzteilnehmer/in gebracht, kann von der Zahlungspflicht der Kurskosten abgesehen werden. In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% der Kurskosten, mindestens aber CHF 100.- in Rechnung gestellt. Über die Aufnahme von Ersatzteilnehmenden entscheidet die Kursleitung.
Bei Abmeldung weniger als 7 Tage vor Kursbeginn, Nichterscheinen oder Abbruch nach Kursbeginn oder Ausschluss wegen ausstehendem Kursgeld sind 100% der Kurskosten zu entrichten.
Wir möchten gerne darauf hinweisen, dass diese allgemeinen Teilnahmebedingungen auch in Bezug auf Corona ihre Gültigkeit behalten und empfehlen eine Versicherung abzuschliessen.