Weiterbildung

Weiterbildungsmodell SVGS

Das folgende Modell gibt einen Überblick zu den Voraussetzungen für den Bildungsabschluss und die Erlangung des geschützten Titels Sport- und Bewegungstherapeut:in SVGS.

Video – Erklärungen zur Struktur der Weiterbildungsprogramme

Voraussetzung

Berufsabschluss: mindestens dreijährige tertiäre Ausbildung,
vgl. Zulassungsordnung.

Vgl. Zulassungsordnung, Gültiger AED-BLS Ausweis, Hospitation entsprechend der Grundausbildung. Richtlinien für eine Zulassung ’sur dossier›.

Basismodul (CAS Psychische Erkrankungen)

Grundlagen Medizinische Sporttherapie

1.5 ECTS

Basismodul

Methodik/Didaktik

1 ECTS

Basismodul/Wahlmodul

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) – Wahlfach der CAS Weiterbildungsprogramme und Fortbildung

1,5 ECTS ECTS

Spezialisierung

CAS Psychische Erkrankungen

18 ECTS, davon 16.5 ECTS Module, 1.5 ECTS Praktikum und Bericht.

Spezialisierung

CAS Orthopädie / Rheumatologie / Traumatologie

18 ECTS, davon 16.5 ECTS Module, 1.5 ECTS Praktikum und Bericht.

Spezialisierung

CAS / DAS Innere Medizin

Anbieter Inselspital Bern

15 ECTS / 30 ECTS

Certificate of Advanced Studies Bewegungs- und Sporttherapie / Zertifikat Bewegungs- und Sporttherapie

Ein Zertifikat gilt als Zusatzqualifikation zum Grundberuf und ist als Bildungsabschluss lebenslang gültig. Die Berufstätigkeit als Sport- und Bewegungstherapeut:in untersteht sowohl der Berufsordnung, wie auch der Fort- und Weiterbildungsordnung vom SVGS.

Absolventen und Absolventinnen, die im therapeutischen Bereich arbeiten, sind verpflichtet, sich an die Fort‐ und Weiterbildungsordnung SVGS, so wie die Berufsordnung zu halten. (vgl. Fort- und Weiterbildungsordnung SVGS). Wir weisen darauf hin, dass Stichproben erhoben werden können.

Folgende Weiterbildungsprogramme führen direkt zum SVGS-Zertifikat Sport- und Bewegungstherapie:

  • CAS Bewegungs- und Sporttherapie in der Orthopädie, Rheumatologie und Traumatologie
  • CAS Bewegungs- und Sporttherapie bei psychischen Erkrankungen

Mit gültigem SVGS-Zertifikat Sport- und Bewegungstherapie  kann die EMR-Registrierung selbstständig getätigt. Mit dieser Registrierung wird gewährleistet, dass den Klienten und Klientinnen die Kosten für bezogene sporttherapeutische Leistungen über die Zusatzversicherung zurückerstattet werden.

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